Auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen muss nach den Plänen der Landesregierung künftig eine Photovoltaikpflicht für Parkplätze stattfinden. Das geht aus der Novelle des hessischen Energiegesetzes hervor, die am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden vorgestellt wurde. Hintergrund sind die Pläne des Landes, bis 2045 klimaneutral werden zu wollen. Auch landeseigene Gebäude sollen verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Insgesamt solle auf einem Prozent der Landesfläche in Hessen Solarstrom erzeugt werden.

Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf künftig kommunale Wärmepläne vorlegen, um Energie effizienter zu nutzen. Davon sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums 59 Kommunen betroffen, in denen rund die Hälfte der hessischen Bevölkerung lebe. Als Beispiel nannte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) die großen Rechenzentren in Frankfurt, deren Abwärme derzeit ungenutzt bleibe.

Zudem will die Landesregierung zusätzliches Geld für eine energetische Sanierung von Gebäuden bereitstellen. Die Energie- und Wärmewende sei noch nie so dringend gewesen wie jetzt, sagte Al-Wazir. Dies mache Deutschland unabhängig von Energieimporten und fossilen Energieträgern.

Unsere Meinung:

Photovoltaikpflicht für Parkplätze ab einer Größe von mehr als 50 Stellplätzen ist in der Tat eine Variante um Klimaneutral zu werden. Natürlich sollte man schauen auf welchen Parkplätzen sich das anbietet und auf welchen nicht. Parkplätze innerhalb eines Parkhauses werden hier etwas schwieriger sein zu bebauen mit Photovoltaikanlagen als außenstehende Parkanlagen. Aber auch hierfür gibt es einige Möglichkeiten.

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Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie? Rund um die Energie aus der Sonne existieren verschiedene Konzepte, die manchmal durcheinandergeraten. Die beiden wichtigsten sind Photovoltaik und Solarthermie. Beides sind Technologien zur Energieerzeugung, welche die Kraft der Sonne nutzen – auf unterschiedliche Art. Bei einer Photovoltaikanlage wird die Kraft der Sonne in elektrischen Strom umgewandelt, der anschließend im Haus genutzt werden kann. Anders in einer solarthermischen Anlage: Statt Solarpanels fangen Sonnenkollektoren die Sonnenstrahlen ein. Dadurch wird in dünnen Röhren eine Flüssigkeit erhitzt, sodass Dampf entsteht. So wird die solare Wärme in einen Speicher im Haus weitergeleitet, wo sie genutzt werden kann.

Damit ist der Hauptunterschied beschrieben (Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie): Photovoltaik produziert Strom; Solarthermie erzeugt Wärme. Doch welches der beiden Systeme ist im Vorteil? Immerhin lässt sich jeder Quadratmeter Dach- oder Fassadenfläche nur einmal nutzen (von Kombimodulen abgesehen, die aber lediglich die Modulfläche zwischen Panels und Kollektoren aufteilen).

Der Vorteil der Photovoltaik ist die Vielseitigkeit: Strom lässt sich in allen Geräten im Haushalt bis hin zum Elektroauto nutzen. Und er kann auch eine Wärmepumpenheizung antreiben. Eine solarthermische Anlage hingegen kann nur eines: Wärme erzeugen. Theoretisch ist über einen Wärmetauscher auch Kühlung möglich, aber selten wirtschaftlich – im Gegensatz zur modernen Wärmepumpe, die verbunden mit einer Komfortlüftung beides kann. Zudem kann nur die Photovoltaik Energie ins Netz einspeisen.

Klarer Vorteil für die Photovoltaik also? Nicht hundertprozentig. Solarthermische Anlagen haben einen hohen Wirkungsgrad, da die Energie nicht umgewandelt wird; für die Heizenergie wird darum weniger Dachfläche benötigt als bei einer Photovoltaikanlage. Zudem sind solarthermische Anlagen in der Anschaffung günstiger. Allerdings ist gekaufter Strom pro Kilowattstunde teurer als Wärme. Die Energiestrategie 2050 der Schweiz sieht klare Vorteile in der Elektrifizierung von Wärme. Welches der Systeme besser geeignet ist und ob eventuell auch eine Kombination Sinn macht, ist von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich. Eine Fachberatung kann diese Frage aber rasch klären.

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