In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, für welche Zwecke eine Photovoltaikanlage Sinn macht!

Photovoltaikanlagen – für welche Zwecke?

  • Solaranlage zur Stromgewinnung: die Photovoltaikanlage 1.
  • Solaranlage zur Wärmegewinnung: die Solarthermieanlage 2.

 

  1. Mit einer Photovoltaik Solaranlage können Sie auf Ihrem Hausdach selbst Strom erzeugen. Der Anreiz, eine solche Solaranlage zu bauen, besteht heute in zweierlei Hinsicht. Zum einen können Sie diesen Strom ins Netz einspeisen und verkaufen. Hierfür erhalten Sie 20 Jahre lang Geld vom Staat (Einspeisever­gütung) mit dem sich die Anlage neu finanzieren lässt und einen Gewinn abwirft. Zum anderen können Sie den Strom selbst verbrauchen und damit die monatliche Stromrechnung senken und womöglich vom selbst erzeugten Strom leben.

Vorab gilt es zu prüfen, ob Ihr Hausdach für eine Photovoltaik Solaranlage geeignet ist und wie Sie eine solche Solaranlage finanzieren. Zusätzlich müssen vorher einige Punkte dringend geprüft werden, hierfür haben wir eine Aufgabeliste zusammengestellt! HIER!

Die Technik einer Photovoltaik Solaranlage besteht aus Solarmodulen, die auf dem Dach befestigt werden, sowie einem Wechselrichter, der den erzeugten Strom in nutzbaren Strom umwandelt. Immer interessanter werden in diesem Zuge Stromspeicher, die den erzeugten Strom vom Tag vorhalten, um ihn am Abend oder darauf folgenden Tagen zu verbrauchen. Aber diese Module müssen nicht nur auf dem Dach vorkommen, man kann diese auch für die Landwirtschaft nutzen oder andere Zwecke!

 

2. Eine andere Art von Solaranlage stellt auch Wärme für den eigenen Haushalt bereit. Diese Solaranlage nennt man Solarthermieanlage, “thermische Solaranlage” oder “Solarwärmeanlage”. Solarkollektoren auf dem Dach sammeln Sonnenenergie und wandeln diese in Wärme um, die in einen Speicher transportiert wird. Dort steht diese dem Haushalt zur Warmwasserbereitung bereit oder entlastet zusätzlich die Zentralheizung. Abgesehen vom Stromverbrauch für eine spezielle Solarpumpe arbeitet die thermische Solaranlage vollkommen ohne zusätzlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe.

Eine thermische Solaranlage ist grundsätzlich immer ein Zusatzsystem – sie unterstützt die Warmwasserzu­bereitung und die Heizung, kann die Arbeit aber während der kälteren Monate nicht alleine leisten. Sie benötigen also weiterhin ein Heizsystem. Für eine thermische Solaranlage benötigen Sie nur ein Dach mit einer möglichst südlich ausgerichteten Fläche – eine Dachneigung von 20 – 55 Grad ist ideal. Hier zeigen wir Ihnen gerne auf, wie die Montage und Ausrichtung idealerweise stattfinden sollte. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an und wir helfen Ihnen weiter.

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  • Wenn gewünscht, bieten wir Ihnen ebenfalls die Montage an

Egal ob Photovoltaik oder Solarthermie – wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, das genau auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. In größter Qualität, mit einem umfassenden Service und maximaler Wirtschaftlichkeit für Sie. Wir setzen auf Innovationen und Sparen. Und auf Kreativität. Zusammen entwickeln wir Lösungen, die auf ganzer Linie überzeugen und Klima und Umwelt schonen. Damit auch Sie energiesparsam werden.

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ABER wie umgehe ich legal die Steuerpflicht?

In der Regel stuft das Finanzamt eine private Photovoltaikanlage jedoch als “Liebhaberei” ein, so dass die Steuerpflicht entfällt.

Wie beantrage ich eine solche”Liebhaberei”?

Der Antrag muss persönlich von ihnen schriftlich bei ihrem Finanzamt gestellt werden. Es reicht ein einfacher Brief oder teilweise sogar eine Email (jedes Finanzamt ist unterschiedlich). Es muss deutlich gemacht werden, das Sie die Vereinfachungsregelung vom 02. Juni 2021 nutzen möchten. Und dann entscheidet das Finanzamt.

Ab wann spricht das Finanzamt von “Liebhaberei”?

Liegt der Gewinn, die Einnahmen abzgl. aller entstanden Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht ihr Finanzamt vor Ort in der Regel von “Liebhaberei” aus. Bei höheren Umsätzen von bis zu 17.500 Euro jährlich, das wären ca. 1460€ monatlich stuft das Finanzamt den Betreiber/Steuerzahler als Kleinunternehmer ein.

Wann ist eine Photovoltaikanlage “Liebhaberei”?

Eine Photovoltaikanlage bis 10 Kilowatt Leistung auf ihrem privaten Gebäuden / Grundstück erkennt das Finanzamt in der Regel inzwischen auch ohne Wirtschaftlichkeitsprognose als “Liebhaberei” an. Diese Regelung wurde durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2021 geregelt.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie sehr gern.