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Bundesnetzagentur erhöht Höchstwert für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde

Bundesnetzagentur erhöht Höchstwert für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde – Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen steht im März an. Dann gilt eine Leistungsgrenze von 1 MW, die mit dem EEG 2023 angehoben wurde. Zudem teilte die Bundesnetzagentur am Montag mit, den Höchstausschreibungspreis auf 7,37 Cent pro kWh angehoben zu haben. Eine Erhöhung um bis zu 25 Prozent ist möglich, weil sie kurz vor Weihnachten im Rahmen der Strompreisbremse beschlossen wurde. Bisher hatte die Bundesnetzagentur lediglich die gesetzliche Möglichkeit, den Höchstpreis um 10 % anzupassen. Ziel ist es nun, den Trend nach der letztjährigen Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umzukehren, als der Spitzenpreis noch bei 5,9 Cent pro kWh lag. Im März sollte die 1.950-MW-Ausschreibung deutlich höher sein als die im Vorjahr unterzeichnete Runde. Das tatsächliche Ausschreibungsvolumen hat die Bundesnetzagentur allerdings nicht bekannt gegeben.

Die Anhebung des Höchstwertes begründet die Bundesnetzagentur mit den gestiegenen Bau- und Betriebskosten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Hinzu kommen höhere Zinsen, die die Finanzierung von Solarparks verteuern werden. „Gestiegene Kosten ließen die Gebote so stark sinken, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr eingehalten werden konnten“, so die Agentur. Die Festlegung des neuen Maximums gilt bereits für die kommende Auktionsrunde im März, gilt aber auch für die restlichen Auktionen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in diesem Jahr. Die Bundesnetzagentur wird die Entscheidung in ihrem nächsten Amtsblatt veröffentlichen.

„Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.“

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