Solar-Photovoltaik-Shop

Photovoltaikanlage online bestellen

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Photovoltaikanlage online bestellen, wir sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht eine Photovoltaikanlage zu bestellen.

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Produkte von Herstellern mit Jahrelanger Erfahrung
  • Preise die sehr nah an dem Herstellungspreis liegen
  • Schneller Versand und einfache Bezahlmöglichkeiten
  • Eine große Auswahl an verschiedenen Produkten
  • Wenn gewünscht, bieten wir Ihnen ebenfalls die Montage an

Egal ob Photovoltaik oder Solarthermie – wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, das genau auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. In größter Qualität, mit einem umfassenden Service und maximaler Wirtschaftlichkeit für Sie. Wir setzen auf Innovationen und Sparen. Und auf Kreativität. Zusammen entwickeln wir Lösungen, die auf ganzer Linie überzeugen und Klima und Umwelt schonen. Damit auch Sie energiesparsam werden.

Photovoltaikanlage online bestellen war noch NIE so einfach !

ABER wie umgehe ich legal die Steuerpflicht?

In der Regel stuft das Finanzamt eine private Photovoltaikanlage jedoch als “Liebhaberei” ein, so dass die Steuerpflicht entfällt.

Wie beantrage ich eine solche”Liebhaberei”?

Der Antrag muss persönlich von ihnen schriftlich bei ihrem Finanzamt gestellt werden. Es reicht ein einfacher Brief oder teilweise sogar eine Email (jedes Finanzamt ist unterschiedlich). Es muss deutlich gemacht werden, das Sie die Vereinfachungsregelung vom 02. Juni 2021 nutzen möchten. Und dann entscheidet das Finanzamt.

Ab wann spricht das Finanzamt von “Liebhaberei”?

Liegt der Gewinn, die Einnahmen abzgl. aller entstanden Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht ihr Finanzamt vor Ort in der Regel von “Liebhaberei” aus. Bei höheren Umsätzen von bis zu 17.500 Euro jährlich, das wären ca. 1460€ monatlich stuft das Finanzamt den Betreiber/Steuerzahler als Kleinunternehmer ein.

Wann ist eine Photovoltaikanlage “Liebhaberei”?

Eine Photovoltaikanlage bis 10 Kilowatt Leistung auf ihrem privaten Gebäuden / Grundstück erkennt das Finanzamt in der Regel inzwischen auch ohne Wirtschaftlichkeitsprognose als “Liebhaberei” an. Diese Regelung wurde durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2021 geregelt.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie sehr gern.

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