Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz (EKGB)

Gas Beschränkung nicht für KWK!

Bundestag und Bundesrat haben das EKBG beschlossen. Bei Gasmangel wird damit die Regierung ermächtigt, den Betrieb erdgasbasierter Stromerzeugungsanlagen zu begrenzen oder gar zu verbieten.

Damit soll die Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor erreicht werden. Kraftanlagen, Wärmeanlagen und Koppelungsanlagen ohne Redundanz-Brennstoff sind ausgenommen und dürfen wahrscheinlich weiter betrieben werden.

Details werden bald dazu erwartet und veröffentlicht.