Photovoltaik Umsatzsteuer befreit – Photovoltaik Umsatzsteuer & Einkommensteuer 2023: Neue Steuergesetzgebung macht Photovoltaikanlage und Balkonkraftwerk noch wirtschaftlicher und attraktiver.

Ab 2023 gelten neue steuerliche Regelungen für Photovoltaik, Steckersolargeräte und Balkonkraftwerke. All diese Produkte werden für Privatkunden faktisch von der Umsatzsteuer befreit – umgesetzt durch den Zusatz „zzgl. Mehrwertsteuer von 0 Prozent.“ Zahlreiche Online-Shops, die Photovoltaikanlage und Balkonkraftwerk bieten, haben die Nullsteuer in den jeweiligen Bedingungen bereits umgesetzt. Damit werden Solaranlagen, die die Energiewende voranbringen sollen, etwa 15 Prozent günstiger. Doch das ist nicht die einzige, neue Steuergesetzgebung 2023. Mehr zu Photovoltaik Umsatzsteuer & Einkommensteuer im nachfolgenden Beitrag.

Bei der Photovoltaik Umsatzsteuer 2023 gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Die Nullsteuer betrifft Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mitsamt Zubehör und Speicher.
  • Es gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden, und solchen, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30 kWp nicht übertrifft
  • Das Jahressteuergesetz mit der Photovoltaik Umsatzsteuer-Regelung gilt ab 1.1.2023 – also für Lieferungen und Installationen ab diesem Zeitpunkt
  • Im Umsatzsteuergesetz gibt es mit dem Absatz 13 in §12 eine neue Regelung, die die Einkommensteuer-Befreiung betrifft
  • Wichtig: Anlagenbetreiber und Käufer des Balkonkraftwerks oder der Photovoltaikanlage müssen übereinstimmen

Was bedeutet die neue Steuergesetzgebung konkret?

Wer bis Ende 2022 ein Balkonkraftwerk für beispielsweise 800 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer bezog, wird sich ab dem 1. Januar 2023 über die reduzierten Kosten von 672 Euro mit Nullsteuer freuen. Das ist nur ein kleines Beispiel!
Bei uns findet die Umstellung ebenfalls ab dem 01.01.2023 in unserem Shop statt!

Photovoltaik auf Baggerseen in Oberschwaben wäre möglich – Schwimmende Photovoltaikanlagen könnten auch in oberschwäbischen Baggerseen dazu beitragen, die Solarstrom-Erzeugung auszubauen. Das zeigt eine Studie. Potentiell möglich wären acht Standorte.

Acht Standorte in den Kreisen Ravensburg, Biberach und Sigmaringen kämen für schwimmende Photovoltaikanlagen zumindest eingeschränkt in Frage, so das Ergebnis einer Fraunhofer-Studie. Die schwimmenden Photovoltaikanlagen könnten in oberschwäbischen Baggerseen dazu beitragen, die Solarstrom-Erzeugung auszubauen. Ein Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme in Freiburg hat im Auftrag des Umweltministeriums berechnet, wie viel Potential für Solarstromerzeugung die Baggerseen im Land haben.

Baggerseen bei Kiesgruben wurden untersucht

Untersucht wurden ausschließlich Baggerseen, bei denen noch Kies abgebaut wird und die noch nicht renaturiert wurden. Diese seien nicht für Freizeitaktivitäten, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz relevant und deshalb besonders für schwimmende Photovoltaikanlagen geeignet.

Die meisten geeigneten Wasserflächen gibt es laut Studie in der Oberrhein-Region. An welchen Orten im Land tatsächlich irgendwann Photovoltaikanlagen Strom erzeugen, ist aber völlig offen. Berechnet wurde lediglich das Potential der Photovoltaik auf Baggerseen in Oberschwaben /wäre möglich.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns oder schauen in unserem Shop!