Für PV-Anlage keine Einkommensteuer mehr

Wer privat eine PV-Anlage betreibt, muss dafür keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das greift rückwirkend schon für das Jahr 2022. Von der Steuer befreit sind PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden (z.B. Garagen, Carports) beziehungsweise von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien). Die Steuerbefreiung erfolgt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Die Regelung umfasst auch sämtliche Bestandsanlagen. Steuererleichterungen und weniger Bürokratie für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen im Südwesten.

Ab 2023 gilt ein Nullsteuersatz

Außerdem kommen für PV-Anlagen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer hinzu. Dann gilt ein Nullsteuersatz unter anderem für die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen, einschließlich der Stromspeicher, auf Wohngebäuden: Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen müssen somit bei der Anschaffung einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer zahlen. Damit fällt einiges an bürokratischem Aufwand weg, den es in diesem Zusammenhang bislang gegeben hat.

Steuerlichen Verbesserungen beim Homeoffice

Abgesehen davon wird es unter anderem auch zu steuerlichen Verbesserungen beim Homeoffice kommen: Das Arbeiten im Homeoffice kann auch weiterhin steuerlich geltend gemacht werden: Die Abzugsmöglichkeit wird über 2022 hinaus verlängert. Dabei können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ab diesem Jahr für jeden Homeoffice-Tag einen Betrag von sechs Euro für maximal 210 Tage pro Jahr abziehen.

Photovoltaik-Anlagen werden Pflicht auf Berliner Dächern – Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht. Auf allen neugebauten und sanierten Dächern müssen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Doch schon ohne Auflage war das Interesse an Solaranlagen groß.

Auf so manchem Berliner Dach schimmern sie jetzt schon schwarz und blau – doch künftig dürften Photovoltaik-Anlagen deutlich häufiger zu sehen sein. Seit Juli 2021 gilt in Berlin das Solargesetz, und seit Anfang dieses Jahres damit auch die Solarpflicht.

Solargesetz: Photovoltaik muss auf alle Häuser

Laut Solargesetz muss Photovoltaik auf jedem neu gebauten Haus, egal ob Wohn- oder Gewerbegebäude installiert werden. Gleiches gilt bei umfangreichen Dachsanierungen. Zukünftig soll bei Neubauten auf 30 Prozent der Bruttodachfläche (dazu zählen alle Dachteile und -Fenster) Photovoltaik installiert werden. Bei bereits bestehenden Häusern zählt die Nettodachfläche, also die Dachfläche ohne Fenster oder Verschattungen. Bei bestehenden Mehrfamilienhäusern kommt es auch auf die Anzahl der Wohnungen an, wodurch festgelegt ist, welche Leistung auf dem Dach installiert werden soll.

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